Verheerende Niederlage der Stadt

Wie es vorauszusehen war, hat die Stadt Göttingen zum erneuten Male alle Musterprozesse gegen die Straßenreinigungsgebührensatzung verloren. Das Verwaltungsgericht Göttingen erklärte am 22. März 2016 wiederum die Satzung für unwirksam, die entsprechenden Gebührenbescheide wurden aufgehoben. Die Prozessvertretung in den hunderten von Prozessen hat u. a. Herr RA Dr. Dieter Hildebrandt für unsere Mitglieder übernommen. Ein großer Erfolg!

Bild: Fotalia