Verwaltungsgericht Göttingen: 100 Prozent Dichtigkeit nicht möglich
Das aktuelle Urteil vom 6.11.2018 und ein ausdrücklicher Hinweis des Richters Rudolph auf das Grundsatzurteil des OVG Lüneburg (AZ: 9 LC 191/11), stellt fest, dass es sich aus technischen Gründen niemals ganz vermeiden lasse, dass Grund- und Niederschlagswasser in die Schmutzwasserkanäle eindringt. Wenn also auch in öffentlichen Kanälen ein gewisser Anteil an Fremdwasser vorhanden ist, kann die Stadt Göttingen respektive die GEB nicht von den privaten Grundstückseigentümer verlangen, einen 100 Prozent dichten Abwasserkanal herzustellen. Das Konzept des flächendeckenden dichten Kanals dürfte damit endgültig gescheitert sein. Zur großen Erleichterung der Grundstückseigentümer.
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