20.09.2011

Sanierung von Geschossdecken u. Fassaden

Seit Anfang des Jahres wird in vielen Artikeln und Veröffentlichungen über die Nachrüstverpflichtung aller Hauseigentümer gemäß EnEV 2009 (Energieeinsparverordnung) berichtet: Ungedämmte oberste Geschossdecken müssen bis spätestens zum 31.12.2011 gedämmt werden.Diese Tatsache verunsichert bis heute noch viele Hauseigentümer. Dieser Artikel soll daher eine kleine Übersicht über Kriterien zum Dämmen von Dachräumen und Fassaden geben.


Kai Abmeier
Dipl.-Ing. (FH)
Architekt und
Energieberater

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