15.09.2011 | |||
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Tierhaltung im Wohnraum |
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(Dr. K./SET) Ist der potentielle Mieter auf „Herz und Nieren“ geprüft worden und erscheint als Vertragspartner geeignet, wird nicht selten die Frage nach einer Tierhaltung gestellt, denn diese ist grundsätzlich vom Vermieter zu genehmigen. Insbesondere bei Familien mit kleinen Kindern besteht oft dieser Wunsch. Verständlich – und ein Vermieter ist angesichts der lieben Kleinen oft nicht abgeneigt, dem nachzugeben. Doch hier ist Vorsicht geboten: Oft entstehen nachhaltige Gebäudeschäden, insbesondere durch Katzenurin.
Unser Kooperationspartner, Herr Dr. Erhard Kühnle, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Innenraumschäden, hat die Umstände und Auswirkungen für Sie zusammengefasst
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