04.04.2011 |
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Dichtheitskontrolle von Abwasserleitungen |
(SET) Der Große Saal in der Handwerkskammer Hannover war gut gefüllt. Auf Bitte unseres Partnervereins, HAUS & GRUNDEIGENTUM Hannover e.V., hat unsere Mitarbeiterin, Frau Susanne Et-Taib, gern die Hannoveraner Grundeigentümer über rechtliche Grundlagen und technische Fakten zum Thema Dichtheitskontrollen von Abwasserleitungen informiert und Praxistipps zur Kanalsanierung gegeben.
Bundes- und landesweit werden Grundstückseigentümer immer wieder durch Presseberichte zum Thema „Dichtheitskontrolle von Abwasserleitungen“ verunsichert. Dabei werden oft widersprüchliche Rechtsgrundlagen zitiert, vielfach wird behauptet, Eigentümer seien innerhalb einer Frist bis 2015 zur Vorlage des Dichtheitsnachweises verpflichtet. Wie sehen nun die Fakten wirklich aus? Et-Taib informierte über das Wichtigste vorab: Nach wie vor gibt es in Niedersachsen keinerlei verbindliche gesetzliche Regelungen, nach denen Grundstückseigentümer verpflichtet sind, Dichtheitsprüfungen mit Wasser- oder Luftdruck an ihren Abwasserleitungen vorzunehmen. Auch das neue Wasserhaushaltsgesetz (WHG) hat hieran auch nichts Gravierendes geändert. Fristen zur Vorlage eines Dichtheitsnachweises sind lediglich in einer DIN (1986-30) geregelt. Und eine DIN ist kein Gesetz. Zudem befindet sich diese DIN derzeit in Überarbeitung - aller Voraussicht nach wird die Frist 2015 ersatzlos gestrichen. Der „Druck“ zur Prüfung der Abwasserleitungen bis 2015 ist damit raus. Zur Art der Untersuchung der Schmutzwasserleitung vertritt H + G Göttingen e. V. nach wie vor die Meinung, dass für häusliches Abwasser grundsätzlich nur die TV-Befahrung geduldet werden muss. Zu Prüfungen mittels Wasser- oder Luftdruck sind Eigentümer nicht verpflichtet. Sofern Sanierungen erforderlich werden, ist zu beachten, dass längst nicht immer das Auffräsen der Bodenplatte und die offene Baugrube nötig sind: Vom Berstling über Rohreinschub und Schlauchlining bis zum Abhängen der Rohre unter der Kellerdecke gibt es heutzutage viele Sanierungsmöglichkeiten. Vorsicht ist angesagt bei so genannten „Kanalhaien“: Bundesweit sind unseriöse Firmen unterwegs, die „günstige Dichtheitsnachweise und Sanierungen“ im Haustürgeschäft anbieten. Vor diesen Trittbrettfahrern kann nur gewarnt werden, denn ist der Auftrag einmal unterschrieben, kostet die Untersuchung „aufgrund unvorhersehbarer Umstände“ oft nicht hunderte, sondern tausende Euro. Die eigentlichen Sanierungskosten kommen noch einmal hinzu. Die Empfehlung: Keinesfalls unter Druck setzen lassen - und grundsätzlich auf Haustürgeschäfte verzichten. In Hannover steht die Stadtentwässerungs-GmbH mit ihren Ankündigungen von Dichtheitsprüfungen der Abwasserleitungen noch ganz am Anfang. Eine Prüfung der Abwassersatzung ergab, dass die Stadt Hannover keine Frist zur Vorlage des Dichtheitsnachweises festgelegt hat. Die Empfehlung für die Eigentümer in Hannover: Erst einmal abwarten, bis die Stadtentwässerung auf die Grundstückseigentümer zukommt. Wie deren Vertreter auf Nachfrage von H + G Göttingen e.V. versicherten, ist Hannover von einem flächendeckenden „dichten“ Kanalsanierungskonzept, wie dieses in Göttingen propagiert wird, weit entfernt. Sofern also keine groben Schäden auf dem Grundstück bestehen oder ohnehin saniert werden muss, besteht derzeit kein Handlungsbedarf. Die anwesenden Grundstückseigentümer nahmen diese Nachricht erfreut zur Kenntnis. Im Anschluss an den Vortrag wurden Handouts verteilt. Mit ca. 15 Mitgliedern wurden in „kleiner Runde“ allgemeine und individuelle Fragen zur Entwässerung gern beantwortet. « Zurück zur Übersicht |