01.03.2011 |
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Abwassertage - der Druck ist raus! |
(SET) Am 22. und 23. Februar 2011 fanden die diesjährigen Abwassertage in der Stadthalle Göttingen statt. Eingefunden hatten sich ca. 250 Teilnehmer, überwiegend Gemeindevertreter, Netzbetreiber und Ingenieure der Abwassertechnik. Auch Interessenvertreter der Wohnungswirtschaft sowie einzelne Politiker waren vertreten.
Ziel der Abwassertage war ein Austausch „aus der Praxis für die Praxis“, um Kanalsanierungen in den Kommunen aus rechtlicher, technischer sowie ökologisch und ökonomischer Sicht sinnvoll zu betreiben. Zahlreiche Fachvorträge sowie Außenvorführungen wurden angeboten. Es kann zusammenfassend festgestellt werden, dass von 16 Bundesländern lediglich zwei – Nordrheinwestfalen und Schleswig-Holstein – Fristen für die Vorlage der Dichtheitsprüfungen der Abwasserleitungen durch die Grundstückseigentümer in ihre Landesgesetze aufgenommen hat. Und mit der Durchsetzung im Wesentlichen gescheitert sind. Die Folgen: Fristverlängerungen bis 2023 bis 2026 – der „Druck“ zur Prüfung der Abwasserleitungen bis 2015 ist zunächst einmal raus. Auch das neue Wasserhaushaltsgesetz (WHG) hat hieran auch nichts Gravierendes geändert. Zwar regeln die §§ 60 und 61 WHG, dass „Abwasseranlagen nur nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, betrieben und erhalten werden dürfen“, doch die Fristen hierzu sind lediglich in einer DIN (1986-30) geregelt. Und eine DIN ist kein Gesetz. Das bestätigte auch das Bundesumweltministerium, vertreten durch den Abteilungsleiter der Wasserwirtschaft, Herrn Dr. Helge Wendenburg, ganz aktuell in einem Interview: „die Fristen der DIN binden niemanden“. Auch ist mit einer Fristenregelung für das Land Niedersachsen nicht zu rechnen – wie übrigens in den weiteren Bundesländern auch nicht. Durch Vorlage von Abwasserbeseitigungskonzepten können die Kommunen die Fristen auch noch weiter verlängern. Sehr geteilte Meinungen gab es über die Vorgehensweise bei der Sanierung. Viele Kommunenvertreter sehen den Gewässerschutz hauptsächlich im Bereich von Industrie und Gewerbe als wichtig an, denn bei häuslichem Abwasser kommt es kaum zu Gewässerverunreinigungen. Entsprechend wird der Aufwand für Prüfungen und Sanierungen der privaten Leitungen gering gehalten. Einige Städte, z. B. Düsseldorf,arbeiten zwischenzeitlich eng mit den Haus & Grund Vereinen zusammen. Denn die Eigentümer sind gut organisiert. Die Stadtentwässerer setzen auf Information statt Konfrontation. Feste Fristsetzungen für Sanierungen auf den privaten Grundstücken werden „als nicht sinnvoll“ eingestuft. Positiv anzumerken ist nicht nur für Göttingen: Alle Vertreter der Kommunen haben erkannt, dass hoheitliches Vorgehen bei der Sanierung der Kanäle nicht angesagt ist. Es gilt der Grundsatz „mit und nicht gegen den Bürger“. Auch die Göttinger Entsorgungsbetriebe wollen sich nach den erfolgreichen Protesten gegen die Abwassersatzung im Jahre 2007 - die immer noch Thema auf den Abwassertagen sind - als Dienstleister ihrer Kunden sehen. In den Fällen, bei den H + G Göttingen e.V. an den Sanierungen beteiligt ist, funktioniert das im Wesentlichen auch. Zwischenzeitlich haben wir zahlreiche Sanierungen begleitet. Durch das Finden von ganz individuellen Lösungen für jedes Objekt kann viel Arbeit und Geld gespart werden. Auch gemeinsame Entwässerungen mit Ihren Nachbarn sind nach wie vor möglich. Nehmen Sie als Mitglied unsere Leistungen in Anspruch. Gern begleitet Sie unsere Mitarbeiterin, Frau Et-Taib zu Ortsterminen, in denen Kanalsanierungen auf Ihrem Grundstück und innerhalb des Gebäudes besprochen werden können. Längst muss nicht immer bei offener Baugrube und mit aufgefräster Bodenplatte saniert werden! Vom Berstling bis zum Schlauchliner sind alle Sanierungstechniken bekannt. Die für Ihr Gebäude geeigneten und günstigsten Verfahren werden ausgesucht und mit den Ingenieurbüros und den Göttinger Entsorgungsbetrieben abgestimmt. Wir unterstützen Sie auch bei der Abnahme. Bild: TV-Befahrung einer Schmutzwasserleitung Quelle: Funke Kunststoffe GmbH « Zurück zur Übersicht |