21.02.2019 | |||
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Dicht oder nicht ganz dicht? |
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Ein betroffener Hausbesitzer hatte im Novemeber 2018 gegen die Göttinger Entsorgungsbetriebe einen Prozess vor dem Verwaltungsgericht gewonnen. Ergebnis: Von Grundstückseigentümern darf nicht verlangt werden, dass diese ihre Kanäle zu 100 Prozent dicht sanieren. Statt jetzt mit Augenmaß vorzugehen, wollen die GEB Dichtheitsprüfungen auf dem Grundstück vornehmen. Der Hausbesitzer lehnt ab.
Bild: original-R_by_CFalk_pixelio_rgb
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