24.03.2016 | |||
Winterdienstgebühren: Niederlage der Stadt |
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Am 22. März 2016 erklärte das Verwaltungsgericht Göttingen in mehreren Musterprozessen wiederum die Straßenreinigungsgebührensatz für unwirksam.
Hunderte von Bürgern hatten in den Jahren 2013 und 2014 die Winterdienstgebühren angefochten. Die Bescheide wurden jetzt ersatzlos aufgehoben. Die immensen Prozeßkosten sind allerdings wiederum von den Bürgern im Wege des Gebührenaufkommens zu tragen.
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