Betriebskostenabrechnungen

Die Anforderungen der Gerichte an eine formal korrekte Betriebskostenabrechnung werden immer höher.

Wenn Sie Ihre Betriebskostenabrechnungen nicht selbst erstellen möchten, so erledigen wir diese Arbeit gegen Gebühr. Erforderlich ist, dass Sie uns alle Unterlagen rechtzeitig (d. h. spätestens bis zum 30.09. des Folgejahres) zur Verfügung stellen.

Wir benötigen von Ihnen:

  • Mietverträge
  • Grundbesitzabgabenbescheid

  • Wohngebäudeversicherungsschein

  • sonstige Versicherungsscheine

  • Rechnungen über alle Betriebskosten

Sie haben Fragen?

Wir stehen Ihnen  mit unserer langjährigen Erfahrung zur Verfügung!