Mieterhöhungen

Bei Wohnraummieterhöhungen sind einige formelle Dinge zu beachten, sonst kann es dazu kommen, dass eine ausgesprochene Mieterhöhung unwirksam ist - ärgerliche und unnötige Verzögerungen sind die Folge.

Wir prüfen für Sie, ob überhaupt die Voraussetzungen für eine Mieterhöhung vorliegen.

Wir prüfen, ob der richtige Zeitpunkt für eine Mieterhöhung vorliegt und wo die Kappungsgrenze liegt.

Wir errechnen den höchstmöglichen Prozentsatz für Ihr Mieterhöhungsbegehren.

In Göttingen gibt es z. Bsp. keinen Mietspiegel. Die Berechnung des neuen Mietzinses erfolgt daher nach ortsüblichen Vergleichsmieten.Wenn Sie das nachstehend per Download verfügbare Formular ausfüllen und uns zukommen lassen, können wir aus unserm Datenpool drei Objekte mit ortsüblichen Vergleichsmieten für Sie benennen und die Mieterhöhung für Sie geltend machen.

Ermittlungsbogen für Vergleichsmieten

Bitte laden Sie das Formular herunter und  bearbeiten es in einem PDF-Reader (z.B. Adobe Acrobat).

Übrigens: Wir unterstützen Sie auch bei Modernisierungsmieterhöhungen.